Streitfall Zecken - Ärger wegen Meldepflicht
J. Siebler im Südkurier 21.03.09
Kampf eines Konstanzer Landtagsabgeordneten um die einheitliche Borreliose-Meldepflicht. Nachzulesen im Südkurier.
(ST)
Hintergrund:
Die Meldepflicht für Borreliose besteht seit einigen Jahren in den östlichen Bundesländern inkl. Berlin und ist i.R. Ländersache, es sei denn, die Borreliose wäre als meldepflichtige Erkrankung bzw. Borrelia burgdorferi s.l. als Erreger im Infektionsschutzgesetz verankert (wie dies z.B. für das FSME-Virus der Fall ist).
Aufgrund der damit erhobenen Daten könnte tatsächlich die Bedeutung der Borreliose als Infektionserkrankung besser gezeigt werden und entsprechende Mittel für Forschung und Entwicklung rund um die Borreliose wäre damit sicher leichter zu mobilisieren.
Anfragen von Experten an den Bundestag hinsichtlich Änderung des IfSg werden aber leider bisher immer abschlägig behandelt.
Leider ist im Artikel ein der Sache nicht dienliches Zitat nachzulesen:
Nachdem das Bundes-Gesundheitsministerium die Meldepflicht ablehnt, ist er (MdL) sauer: „Ich nehme an, dass man in Berlin doch sehr weit weg von den ‚Zecken-Notstandsgebieten' im Süden der Republik ist.“
Schade, denn hinsichtlich Borreliose ist ganz Deutschland "Zecken-Notstandsgebiet". (ST)

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